Steuern
Einkommens- und Vermögenssteuer, Kapitalbezug, Unternehmenssteuern, Erbschaft und Grundstückgewinn.
Dein Rechner für Steuern, Lohn und Finanzen · Kanton Zürich · Steuerjahr 2026
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Einkommens- und Vermögenssteuer, Kapitalbezug, Unternehmenssteuern, Erbschaft und Grundstückgewinn.
Mitarbeiterkosten, Netto auf Bruttolohn, UVG-, KTG- und EO-Berechnung.
Hypothekar-Tragbarkeit, Eigenmittel, Belehnung und Finanzierungskosten.
Bewertung nicht kotierter Aktien und Stammanteile nach Praktikermethode · weitere Rechner folgen.
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Für die schnelle Berechnung zwischendurch.
Schweizer Taggeldberechnung · 2026
Bei vertraglicher KTG-Lösung ist der Lohnsatz während der Wartefrist eine Vereinbarung, nicht automatisch die OR-Skala. Ohne gleichwertige KTG gilt grundsätzlich 100 % gemäss OR; frühere Absenzen im Dienstjahr berücksichtigen.
Sonderfälle (Kaderdienst, Durchdiener, Kinder- und Betriebszulagen) müssen anhand der EO-Meldekarte geprüft werden.
Die 14 Taggelder können innerhalb von sechs Monaten nach Geburt bezogen werden. Bei aufgeteiltem Urlaub sind die tatsächlichen Bezugstage massgebend.
Bei längerer Abwesenheit kann eine Ferienkürzung relevant werden. Bitte auch frühere Absenzen im selben Dienstjahr berücksichtigen.
Die aktuelle Absenz wird automatisch übernommen. Näherung für eine 5-Tage-Woche mit 21,75 Arbeitstagen pro vollem Abwesenheitsmonat. Bei Dienstjahrwechsel oder Sonderfällen ist eine individuelle Prüfung nötig.
Angaben erfassen und «Taggeld berechnen» auswählen.
Indikative Berechnung. Massgebend sind die Versicherungspolice, die Verfügung der Ausgleichskasse sowie besondere Anspruchsvoraussetzungen. Eine illustrative Lohnabrechnung ist noch nicht integriert.
Prüfe, ob deine Wunschimmobilie finanziell tragbar ist. Mit Eigenmitteln, kalkulatorischen Wohnkosten und tatsächlicher Zinsbelastung.
Verpfändetes Vorsorgekapital wird nicht automatisch als bezahltes Eigenkapital angerechnet. Bei Vorbezügen fallen in der Regel Kapitalbezugssteuern an; PK-Vorbezüge können Vorsorgeleistungen reduzieren. WEF-Voraussetzungen und bankseitige Bewertung separat prüfen.
Die Limite hängt von Steuerjahr, Erwerbssituation und BVG-Anschluss ab. Einzahlung, Bankanerkennung und Anlageentwicklung sind getrennt zu beurteilen.
Modell für selbstgenutztes Wohneigentum: max. 80 % Belehnung, mindestens 20 % Eigenmittel, davon mindestens 10 % des Belehnungswerts nicht aus der 2. Säule. Für die erste Hypothek werden 2/3 des Belehnungswerts angesetzt. Banken können abweichende Anforderungen stellen.
Berechnung starten, um die Finanzierung zu prüfen.
Unverbindliche Orientierung, keine Kreditzusage. Es wird vereinfachend Kaufpreis = bankseitiger Belehnungswert angenommen. Kaufnebenkosten, Alter/Pensionierung, andere Schulden, Objektzustand, effektive Kapitalbezugssteuern und bankinterne Richtlinien sind nicht vollständig berücksichtigt. Alle Zins- und Kostensätze sind anpassbar.
Schweizer Praktikermethode gemäss bereitgestellten AG-/GmbH-Vorlagen (KS 28). Steuerliche Indikation, keine verbindliche amtliche Bewertung.
Vorlage: Substanzwert = max(0, Kapital + Reserven + Bilanzgewinn + Ausschüttung/Korrekturen − latente Steuern). Ausschüttungen gegebenenfalls negativ erfassen.
Satz gemäss Bewertungsjahr; manuell anpassbar.
Beispiel: 100 Aktien zu je CHF 1’000 Nennwert. Die Summe sollte mit dem liberierten Aktien-/Stammkapital übereinstimmen, sofern sämtliche Anteile vollständig liberiert sind.
Der Rechner ermittelt daraus deinen steuerlichen Beteiligungswert für das Wertschriftenverzeichnis.
Bei Beteiligungen bis und mit 50 % kann nach KS 28 ein Pauschalabzug von 30 % zulässig sein, sofern kein beherrschender Einfluss besteht und keine massgebliche Dividende vorliegt. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen; die Dividendenrendite wird hier nicht berechnet.
Werte erfassen und «Bewertung berechnen» auswählen.
Separate Modellrechnung für Versicherungsprämien und EO-Taggeld.
Modellrechnung. UVG-Lohnmaximum CHF 148’200 (2026); KTG-Lohnmaximum gemäss Police, hier ohne Begrenzung. EO: vereinfachtes Taggeld aus Jahreslohn / 360; gesetzliche Höchstbeträge, Anspruchsvoraussetzungen und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Die EO-Beitragspflicht ist bereits im AHV/IV/EO-Satz des Mitarbeiterkostenrechners enthalten.
Was kostet dich ein neuer Mitarbeiter? Indikative Berechnung mit individuell anpassbaren Versicherungsprämien – schweizweit einsetzbar.
Berechnungsstichtag: wird geladen …
FAK- und Verwaltungskostensätze sind kassenabhängig und werden unten manuell erfasst. Der Kanton legt hier keinen Pauschalsatz fest.
Die Aufteilung gilt für die gesamte jeweilige Prämie. Bei «Eigenes» den Arbeitgeberanteil in Prozent eingeben.
Sätze in % des massgebenden Jahreslohns; vereinfachte Annahmen als Startwerte, bitte mit den effektiven Verträgen abgleichen.
Prämiensatz auf dem Bruttojahreslohn; AN-/AG-Aufteilung oben einstellbar.
AHV/IV/EO 5,3 % je Seite; ALV 1,1 % je Seite bis CHF 148’200. BVG-Obligatorium gemäss Altersgutschriften und koordiniertem Lohn (Eintritt CHF 22’680, Koordinationsabzug CHF 26’460, maximal versicherter Lohn CHF 64’260). Bei unterjähriger Anstellung oder Sonderfällen sind Anpassungen nötig. AHV-Freibetrag ab 65 im Jahresmodell CHF 16’800, optional verzichtbar; für unterjährige Anstellungen sowie das Übergangsreferenzalter der Frauen separat prüfen. BVG-Risiko ab 18, Altersgutschriften ab 25. KTG-Altersgrenze gemäss Vertrag einstellbar.
Beispielsweise Arbeitsplatz, IT, Miete, HR, Administration und Infrastruktur.
Monatlichen Nettolohn für den Arbeitsvertrag auf Brutto hochrechnen. Jahreswerte für 12 oder 13 Monatslöhne als zusätzliche Auswertung. Quellensteuer vorerst manuell.
Berechnungsstichtag: wird geladen …
Automatik: BVG-Altersgutschriften und Risikoprämien als Planungswert. Effektive BVG-Beiträge und Versicherungslimiten gemäss Vorsorge- und Versicherungslösung prüfen.
Wenn das tatsächliche weitere Einkommen bekannt ist, kann dieses für die Satzbestimmung verwendet werden. Sonst Hochrechnung über den Gesamtbeschäftigungsgrad. Bei unbekanntem Gesamtpensum gelten besondere ESTV-Regeln.
Vorläufige Standardtarife A/B/C/H; Grenzgänger- und Spezialtarife werden später mit den offiziellen Daten ergänzt.
Beispieldaten, keine offiziellen QST-Tarife. Jede Stufe definiert den Satz für das satzbestimmende Einkommen ab dieser Grenze (kein progressiver Grenzsteuertarif).
Die QST-Tarifstufe wird anhand des satzbestimmenden Einkommens gewählt; besteuert wird der tatsächlich steuerbare Bruttolohn. Bei Eintritt während eines Monats wird der periodische Lohn auf 30 Tage hochgerechnet. Sonderzahlungen und Jahresmodell-Abrechnungen müssen separat geprüft werden. Amtliche ESTV-Tarife 2026 integriert; Spezialfälle und Jahresmodell weiterhin gesondert prüfen.
Angaben eingeben und auf «Steuern berechnen» klicken.
Wichtiger Hinweis: Unverbindliche Steuerindikation, keine amtliche Veranlagung. Zürcher Tarifstufen 2026 aus ESTV-Exportdateien; Gemeindesteuerfüsse 2026 aus der Zürcher CSV. Die direkte Bundessteuer 2026 wird anhand der Tarifstufen gemäss Art. 36 DBG / VKP 2026 auf volle CHF 100 abgerundet berechnet; Kinderermässigung CHF 263 je anspruchsberechtigtem Kind. Die Personalsteuer wird mit CHF 24 pro steuerpflichtiger Person berücksichtigt (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren CHF 48). Die Beträge werden weiterhin auf Rappen ausgewiesen; eine pauschale Rundung auf ganze Franken wird bewusst nicht vorgenommen, da die amtlichen Rundungsregeln je Steuerart noch nicht abschliessend validiert sind. Brutto-/Nettolohn- und Rentenüberleitungen sind nur indikativ; NBU-Annahme 0,4 % bis CHF 148’200; übrige Berufskosten 3 % des Nettolohnes (CHF 2’000–4’000); Versicherungsprämien mit angenommenen ausgeschöpften Höchstabzügen; BVG-Schätzung nach ESTV-Modell: gesetzliche Altersgutschriften 0/7/10/15/18 % nach Alter auf koordiniertem Lohn, zusätzlich 7 % auf überobligatorischem Lohn über CHF 90’720, jeweils 50 % Arbeitnehmeranteil; effektive Beiträge können abweichen. Erbschafts- und Schenkungssteuer nach dem Zürcher Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (§§ 11, 21–24); vereinfachte Berechnung ohne Sonderfälle. Gewinn-/Kapitalsteuer für ordentlich besteuerte AG/GmbH/Genossenschaften nur als vereinfachte Basisrechnung ohne Kirchensteuer juristischer Personen und Sonderregeln. Kapitalleistungen aus Vorsorge werden nach § 37 StG und Art. 38 DBG separat berechnet; ohne Personalsteuer. Weitere Veranlagungs-, Rundungs-, Familien- und Sonderregeln sind noch nicht vollständig amtlich validiert. Keine Übermittlung Ihrer Eingaben. Quellen: Kanton Zürich · ESTV Bundestarife.
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Verfügbares Einkommen nach Lohnabzügen sowie weitere regelmässige Einnahmen.
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Monatlicher Budgetanteil für Ausgaben mit quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsperiode. Das ist eine Durchschnittsrechnung, keine Fälligkeitsplanung.
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Aufteilung der monatlichen Haushaltsausgaben im Verhältnis der beiden Nettolöhne. Individuelle Ausgaben kannst du unten abziehen.
Die gemeinsame Kostenbasis ergibt sich aus allen Budgetausgaben abzüglich der oben erfassten privaten Ausgaben. Kinderkosten bleiben standardmässig gemeinsam.
Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen
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